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Links in die eigene Homepage einbetten – Rechtslage
Das „Einbetten“, ebenso Embedding genannt, von Links mit fremden Inhalten ist heutzutage ohne technische Schwierigkeiten möglich. Mit Links aus anderen Quellen können Sie Ihre Internetauftritt mit praktischen Informationen füllen und die Webseite interessant gestalten. Die Frage besteht allerdings immer, ob Sie dabei nicht gegen geltendes Recht verstoßen und sich auch strafbar machen. Sie können eine Internetseite erstellen, wenn Sie bestimmte Grundlagen berücksichtigen.
Aktuelle Urteile
Falls Sie eine Internetseite erstellen und Embedding Links einfügen, machen Sie sich grundsätzlich nicht strafbar. Laut einem Beschluss des Bundesgerichtshofes 2013 ist die reine Verlinkung von Inhalten aus dem Internet keine Urheberrechtsverletzung dar. Zum Beispiel können Sie eine Internetseite erstellen und Videos von Youtube, als Link, einbinden. Zu hundert Prozent ist das Thema allerdings noch nicht abgeschlossen. Nächstes Jahr wird eine Entschluss des europäischen Gerichtshofes abgewartet. Die Richter sind sich unterschiedlicher Meinung über das Themenbereich Embedding von Links. Wenn Sie Inhalte in Form eines Links einbinden sind Sie auf der sicheren Seite. Letztendlich ist die Verlinkung bloß eine Weiterleitung zum Inhalt und Sie verstoßen dadurch nicht gegen geltendes Urheberrecht. Das Oberlandgericht München hatte 2011 einen derartigen einen Fall im Berufungsverfahren auch damit untermauert und gegen den Ankläger entschieden.