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Links in die eigene Homepage einbetten – Rechtslage

Written by admin on 30. November 2015. Posted in Allgemein

Das „Einbetten“, ebenso Embedding genannt, von Links mit fremden Inhalten ist heutzutage ohne technische Schwierigkeiten möglich. Mit Links aus anderen Quellen können Sie Ihre Internetauftritt mit praktischen Informationen füllen und die Webseite interessant gestalten. Die Frage besteht allerdings immer, ob Sie dabei nicht gegen geltendes Recht verstoßen und sich auch strafbar machen. Sie können eine Internetseite erstellen, wenn Sie bestimmte Grundlagen berücksichtigen.

Aktuelle Urteile

Falls Sie eine Internetseite erstellen und Embedding Links einfügen, machen Sie sich grundsätzlich nicht strafbar. Laut einem Beschluss des Bundesgerichtshofes 2013 ist die reine Verlinkung von Inhalten aus dem Internet keine Urheberrechtsverletzung dar. Zum Beispiel können Sie eine Internetseite erstellen und Videos von Youtube, als Link, einbinden. Zu hundert Prozent ist das Thema allerdings noch nicht abgeschlossen. Nächstes Jahr wird eine Entschluss des europäischen Gerichtshofes abgewartet. Die Richter sind sich unterschiedlicher Meinung über das Themenbereich Embedding von Links. Wenn Sie Inhalte in Form eines Links einbinden sind Sie auf der sicheren Seite. Letztendlich ist die Verlinkung bloß eine Weiterleitung zum Inhalt und Sie verstoßen dadurch nicht gegen geltendes Urheberrecht. Das Oberlandgericht München hatte 2011 einen derartigen einen Fall im Berufungsverfahren auch damit untermauert und gegen den Ankläger entschieden.
Bedeutende Infos

Sollten eine Internetseite erstellen möchten, müssen Sie ein Impressum beifügen. Es gibt in Bundesrepublik eine Pflicht für Internetseiten Betreiber ein Impressum zu erstellen. Falls Sie Links einbinden, ist es allgemein zu nahezulegen, dass Sie sich in Ihrem Impressum von den Links und deren Inhalt deutlich distanzieren und keine Haftung für die Links übernehmen. Bilder und Content (Texte) aus dem Internet herauskopieren sowie in Ihre Internetseite einzusetzen ist allgemein untersagt und verstößt gegen das Recht. Außer es liegt eine Berechtigung vor oder die Bilder sind von Seiten, die diese uneingeschränkt zugänglich machen und ausdrücklich darauf hinweisen.

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